Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 22 Wirkung des Musterentscheids
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/22#abs-1 (1) Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 ausgesetzten Verfahren. Unbeschadet des Absatzes 3 wirkt der Musterentscheid für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens unabhängig davon, ob der Beteiligte alle im Musterverfahren festgestellten Tatsachen selbst ausdrücklich geltend gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Musterkläger oder der Beigeladene seine Klage im Ausgangsverfahren nach Ablauf der in § 24 Absatz 2 genannten Frist zurückgenommen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/22#abs-2 (2) Der Beschluss ist der Rechtskraft insoweit fähig, als über die Feststellungsziele des Musterverfahrens entschieden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/22#abs-3 (3) Nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens werden die Beigeladenen in ihrem jeweiligen Rechtsstreit mit der Behauptung, dass der Musterkläger das Musterverfahren mangelhaft geführt habe, gegenüber den Musterbeklagten nur insoweit gehört,
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/22#abs-4 (4) Mit der Einreichung des rechtskräftigen Musterentscheids durch einen Beteiligten des Musterverfahrens wird das Ausgangsverfahren wieder aufgenommen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/22#abs-5 (5) Der Musterentscheid wirkt auch für und gegen die Beteiligten, die dem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beigetreten sind.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 22 KapMuG 2012 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 14.11.2023 – XI ZB 2/21Haftung eines Prospektverantwortlichen für unrichtige wesentliche Angaben; Prospektqualität eines "Informationsblattes"Zitiert von 18
- BGH, 04.05.2021 – II ZB 30/20Kapitalanleger-Musterverfahren: Teilaussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage betreffende Feststellungsziele; Verhandlung in der Hauptsache bei nicht rechtskräftigem TeilmusterentscheidZitiert von 2
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 37
- BGH, 22.11.2016 – XI ZB 9/13Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung der Feststellungen eines Musterentscheids; Wegfall der Entscheidungserheblichkeit einzelner Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses im Laufe des Verfahrens; Vergütung des Prozessbevollmächtigten des MusterrechtsbeschwerdeführersZitiert von 79
- BGH, 16.06.2020 – II ZB 30/19KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren MusterverfahrensZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.03.2024 – XI ZB 2/22Kapitalanleger-Musterverfahren zu den Prospektangaben bei einem Schiffsfonds sowie der Verletzung vorvertraglicher AufklärungspflichtenZitiert von 3
- BGH, 20.02.2024 – XI ZB 33/21Kapitalanleger-Musterverfahren: Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit eines VerkaufsprospektesZitiert von 3
- OLG München, 21.11.2023 – 17 U 2817/23e , 17 W 1372/23e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 KapMuG 2012 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.